Grasseler Straße

Die Landesstraße 293 ist den meisten Lesern besser bekannt als die Grasseler Straße.

Nach hier vorliegenden Informationen muss der Landkreis Gifhorn einer dauerhaften Sperrung der Landesstraße 293 zustimmen. Auch der Planfeststellungsbeschluß sagt ähnliches aus.

2005 hat der Landkreis Gifhorn der Kappung Grasseler Str. nach meinen Informationen zwar zugestimmt, – aber mit der mit Maßgabe einer Ostumfahrung. Am 1.1. 2006 soll das Wirtschaftsministerium das dokumentiert haben. Konkrete Belege liegen mir darüber aber noch nicht vor.

Auszüge aus dem Planfeststellungsbeschluß [oder hier komplett]

Vereinbarungen
4.1.1
Die öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Landkreis Gifhorn, der Stadt Braun-
schweig und dem Land Niedersachsen (Landesstraßenverwaltung) richten sich im Hinblick
auf das Umstufungskonzept der betroffenen Landes- und Kreisstraßen nach den zwischen
den Parteien zu schließenden Vereinbarungen.
4.1.2
Zwischen dem Maßnahmeträger und dem zuständigen Straßenbaulastträger ist über den Anschluss der östlichen Umfahrung an die L 635 sowie die Herstellung eines Radweges vor Baubeginn eine Vereinbarung abzuschließen. Gegenstand der Vereinbarung sind auch Einzelheiten der Kostenverteilung.

Den Inhalt dieser Vereinbarung würde ich gern kennenlernen. Wer kann mir da helfen?


News vom 9.3.2010 / siehe unten: Es gibt keine solche Vereinbarung!

  1. Birgit
    6. März 2010, 19:40 | #1

    Hallo Klaus,
    Solcherlei Vereinbarungen sind bei den Beteiligten einzusehen. In diesem Fall der Landkreis Gifhorn und hier wohl die Landrätin: Marion.Lau@gifhorn.de Sie sollte zumindest an die informierte Stelle verweisen können.

    Und die Niedersächsische Landesverwaltung für STraßenbau und Verkehr: http://www.strassenbau.niedersachsen.de/master/C6372528_N5542283_L20_D0_I5213350.html

    Lieben Gruß von Waggum aus quer durch den Restbestand der Querumer Forstes

    Birgit

  2. 10. März 2010, 00:26 | #2

    ——– Original-Nachricht ——–
    Betreff: Sperrung der Grasseler Straße
    Datum: Tue, 9 Mar 2010 16:20:26 +0100
    Von: Schulz, Holger
    An:

    Sehr geehrter Herr Marwede,

    Frau Landrätin Marion Lau bat mich, Ihre an Sie gerichtete E-Mail vom 06.03.2010 zu beantworten.

    Die von Ihnen geschilderte Sachlage bezüglich des Planfeststellungsbeschlusses für den Flughafenausbau einschließlich der sich daraus möglicherweise resultierenden Sperrung der L 293 (Grasseler Straße) ist mir seit einigen Jahren hinreichend bekannt. Der Landkreis Gifhorn ist bereits seit mehreren Jahren in die Planungen einbezogen und nimmt seine Interessen durch Stellungnahmen – auch zur verkehrlichen Situation – umfassend wahr. Dies betrifft sowohl das durchgeführte Raumordnungsverfahren als auch das Planfeststellungsverfahren und die ergänzend durchzuführenden Änderungen des Flächennutzungsplans durch die Stadt Braunschweig.

    Bezüglich der verkehrlichen Anbindungen und einer ggf. durchzuführenden Neuordnung des Straßennetzes, welches sich im Bereich Bechtsbüttel auch auf den Landkreis Gifhorn auswirkt, bzw. auswirken kann, nehme ich auch weiterhin die Interessen des Landkreises umfassend in den noch anstehenden Verfahren wahr. Insofern stehe ich insbesondere bezüglich des übergeordneten Straßennetzes (Landesstraßen) und der Auswirkungen auf Kreisstraßen in engem Kontakt zur Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

    Bisher bestand die Absicht, die Landesstraße L 293 zwischen Bevenrode und Forsthaus Waggum, mithin im Braunschweiger Bereich, zur Kreisstraße abzustufen. Im Gegenzug ist beabsichtigt, die im Landkreis Gifhorn befindliche K 60 von Wenden nach Bechtsbüttel bis zur Einmündung der K 62 und die K 62 bis zur Stadt/Kreisgrenze zur Landesstraße L 293 aufzustufen. Gleiches gilt selbstverständlich für die im weiteren Verlauf der K 62 auf Braunschweiger Gebiet befindliche K 31 bis Bevenrode. So entsteht ein zusammenhängendes Landesstraßennetz zur Anbindung an die A 391. Gegen diese Maßnahmen habe ich bereits in früheren Verfahren keine Bedenken geäußert.

    Zwischenzeitlich liegt mir eine Vielzahl von Anfragen zu der vorstehenden Thematik vor. Ich habe insofern die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sowie die Stadt Braunschweig gebeten, mir ihre aktuellen Planungen und Bestrebungen mitzuteilen. Eine – wie von Ihnen erfragte – wirksame Vereinbarung mit dem Landkreis Gifhorn besteht derzeit noch nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Holger Schulz
    Abteilungsleitung

    Landkreis Gifhorn
    Fachbereich 8 – Bauwesen
    Abteilung 8.1 – Verwaltung und Ortsplanung
    Abteilung 8.4 – Technische Bauaufsicht
    Steinweg 1
    38518 Gifhorn

    Telefon: 05371 82-622
    Fax: 05371 82-615

    Hinweise zur Eröffnung der elektronischen Kommunikation (per Mail) finden Sie unter http://www.gifhorn.de/ekomm.


    Mit freundlichen Grüßen,
    Klaus Marwede

    Braunschweiger Strasse 7
    38176 Wendeburg

    Tel: +49 (5303) 92331-0
    Tel: +49 (160) 7322200
    mailto:info@querumer-forst.de

    http://www.querumer-forst.de
    https://www.xing.com/net/qf

    http://www.klaus-marwede.de

  3. 10. März 2010, 00:27 | #3

    Hallo liebe “Mitreisende”,

    die sogenannt vollkommen demokratische, rechtsstaatliche Situation zum Flughafenausbau ist möglicherweise doch nicht ganz so eindeutig – siehe Mail von Herrn Schulz in Vertretung für die Landrätin Lau in Gifhorn.

    Wenn der Planfeststellungsbeschluß nämlich eine verbindliche Vereinbarung mit dem Landkreis Gifhorn verbindlich vorsieht – und diese lt. Landkreis Gifhorn bisher nicht existiert – dann ist der Planfeststellungsbeschluß derzeit mehr als wackelig wirksam – wenn nicht gar unwirksam.

    Ich bitte nun ALLE Beteiligten, ihre Positionen zu überdenken und ganz, ganz schnell entsprechend ihrer jeweiligen Verantwortlichkeit zu handeln.

    Das gilt auch und besonders für die Ermittlungsbehörden in Verbindung mit meinen beiden Strafanzeigen, die vor diesem Hintergrund m.E. ein ganz anderes Gewicht erhalten.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Klaus Marwede

  4. 10. März 2010, 02:30 | #4

    … und an die Planfeststellungsbehörde gewandt die Frage, wie sich mit dem eigenen Planfeststellungsbeschluß (siehe Punkt 4/Vereinbarungen) vereinbaren lässt, was der Herr Jens-Thilo Schulze in der BZ von sich gibt:

    http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2048/artid/11843338

  5. 18. März 2010, 23:58 | #5

    Herr Gelfert versteht das einfach nicht – und tut weiterhin so, als ob er Wahlmöglichkeiten hätte, wie der Ausbau weitergeht:

    http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2048/artid/11904188

    Fakt ist: Die Vereinbarung mit dem Landkreis Gifhorn muss VOR Baubeginn bestehen.

  6. 19. März 2010, 20:31 | #6

    Quelle:
    http://bibs-bs.de/bibs-forum/48-artikel-der-startseite/389-sperrung-der-grasseler-strasse.html?limit=6&start=6#1529

    Nachricht:
    —–
    Zur möglichen Sperrung der Grasseler Str. meldet sich der Landkreis Gifhorn im Hinblick auf die anstehende Bürgerversammlung am nächsten Donnerstag in Bechtsbüttel in der heutigen Gifhorner Rundschau zu Wort:

    Bau-Fachbereich hält Auswirkungen einer gekappten Landesstraße 293 für längere Startbahn für gering

    BECHTSBÜTTEL.
    … Bau-Fachbereichsleiter Holger Schulz sagte mit Blick auf die Bechtsbütteler Informationsveranstaltung am Donnerstag, 25. März, von 19Uhr an im Dorfgemeinschaftshaus, “der Verkehr hat sich bereits verlagert”.

    Die alte L293 werde nach übereinstimmender Auffassung von Kreis, Stadt Braunschweig und Landesverkehrsbehörde nahezu ausschließlich von Grasselern auf dem Weg in die Braunschweiger Nordstadt genutzt. “Alle anderen fahren über die Autobahn 391.” Und genau mit Öffnung der Anschlussstelle Wenden-Bechtsbüttel dieser Autobahn habe sich der Verkehr auf die jetzige Kreisstraßen 60 und 62 verlagert, die voraussichtlich zur neuen Landesstraße 293 aufgestuft werden sollen.

    Zur Frage, ob mit der Neuklassifizierung ein Ausbau der bisherigen Kreisstraßen verbunden sei, sagte Schulz: “Die Straße bleibt wie sie ist…”

    Zu welcher Verkehrsführung es letztendlich kommt, dazu sei zurzeit noch keine Aussage zu machen, sagte Schulz. “Die Stadt Braunschweig überlegt sich noch Varianten. Die Pläne stehen noch nicht fest.” Der Planfeststellungsbeschluss sehe “grundsätzlich” eine Ostumfahrung der verlängerten Startbahn vor…

    (Gifhorner Rundschau, Wolfsburg: 19. März 2010, Lokales)


    Anmerkung von Klaus Marwede: Wenn das alles noch nicht feststeht – und die Ostumfahrung gekippt ist – dann deckt der Planfeststellungsbeschluß meiner Ansicht nach die Abholzung des Waldes zur Zeit nicht!

  7. 22. März 2010, 10:52 | #7

    Zu diesem Artikel

    http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2048/artid/11958466

    habe ich nachstehende Mail an die Chefredaktion sowie die Lokalredaktion der Braunschweiger Zeitung geschrieben:

    Hallo miteinander,

    ich habe in Verbindung mit heutigem Artikel über den Flughafenausbau mal eine Frage: Werden Sie sich mit der Tatsache noch auseinandersetzen, dass der Planfeststellungsbeschluß eine Vereinbarung über die Herabstufung der Landesstraße VOR Baubeginn fordert?

    Sie können doch nicht schreiben, dass ein langer Rechtsstreit um die Ostumfahrung droht wenn Sie gleichzeitig wissen, dass das OVG diese bereits gekippt hat – und ferner dabei verschweigen, dass eine Vereinbarung über die Herabstufung VOR Baubeginn zu den Auflagen im Planfeststellungsbeschluß gehört.

    Ich will nicht in das gleiche Horn stoßen wie Ihre Kritiker aus der BiBS-Szene – aber ein bisschen enttäuschend finde ich diesen Artikel dann doch …

    Ich bitte um Weiterleitung dieser Mail an Ihren Ombudsrat, mit dem ich gern hierüber sprechen möchte.


    Mit freundlichen Grüßen,
    Klaus Marwede

    PS: Diskussion über die Grasseler Straße im BiBS-Forum

  8. 22. März 2010, 13:32 | #8

    Heute schreibt mir Herr von Stülpnagel wie folgt: download.

    Unfassbar … wenn an anderer Stelle des Planfeststellungsbeschlusses ganz was anderes steht. Da sind unter Zusagen und Vereinbarungen nämlich die folgenden Vereinbarungen getroffen (Seite 27, Punkt 4.1.2.):

    Zwischen dem Maßnahmeträger und dem zuständigen Straßenbaulastträger ist über den Anschluss der östlichen Umfahrung an die L 635 sowie die Herstellung eines Radweges vor Baubeginn eine Vereinbarung abzuschließen. Gegenstand der Vereinbarung sind auch Einzelheiten der Kostenverteilung.


    Mit freundlichen Grüßen,
    Klaus Marwede

    PS: Diskussion über die Grasseler Straße im BiBS-Forum

  9. 24. März 2010, 14:28 | #9

    Hallo,
    hier ergänzt Herr Stülpnagel seine Stellungnahme: download


    Mit freundlichen Grüßen,
    Klaus Marwede

    PS: Diskussion über die Grasseler Straße im BiBS-Forum

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